Gesetzliche Krankenkassen

Welche Therapieformen werden finanziert?

Abrechnungsfähig sind nur die sogenannten Richtlinienverfahren: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie.

Therapieform Kurzzeit- therapie Normal- therapie besonderer Fall Regel- höchstgrenze
Psychoanalyse   160 h 240 h 300 h
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 25 h 50 h 80 h 100 h
Verhaltenstherapie 25 h 45 h 60 h 80 h

Was sollten Sie beachten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nur, wenn es sich um eine psychische Störung mit Krankheitswert handelt. Es findet keine Leistungsübernahme für Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualberatung statt.



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