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Grundlegendes

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.10.14 in Berlin beschlossen, dass EMDR ganz offiziell im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der analytischen Psychotherapie zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Erwachsenen angewendet und abgerechnet werden kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.

EMDR ist seit dem 3. Januar 2015 als Psychotherapiemethode in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind im Zuge dessen die psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute für VT, TP und AP mit der Zertifizierung von EMDR betraut worden.

Über die Ausbildungsinstitute können Sie psychotherapeutische Behandlungen mit EMDR-Abschnitten abrechnen - unabhängig davon, ob Sie über eine Abrechnungsgenehmigung in einem Richtlinienverfahren verfügen oder nicht.

Bitte melden Sie sich, bevor Sie unseren EMDR-Kurs buchen, bei Ihrem Ausbildungsinstitut für VT, TP oder AP an, wenn Sie die Behandlungsstunden innerhalb der Zusatzqualifikation für EMDR abrechnen wollen. Unser Institut hat Kooperationen mit den Ausbildungsinstituten BFA in Berlin, mit dem IVAH in Hamburg, mit dem MAPP in Magdeburg und mit der APP Köln.

Kriterien für den Erwerb der Ergänzungsqualifikation

Künftig müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die EMDR im Rahmen der GKV Behandlung mit einem Richtlinienverfahren anwenden wollen, einen Nachweis ihrer Qualifikation entsprechend der Vorgaben der Psychotherapie-Vereinbarungen erbringen. Der Nachweis beinhaltet:

  1. mindestens 40 Stunden Theorie in "Traumabehandlung und EMDR"
  2. mindestens 40 Stunden Einzeltherapie mit EMDR bei erwachsenen Patienten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (abgeschlossene EMDR-Behandlung im Rahmen einer Behandlung mit einem Richtlinienverfahren bei mindestens fünf Patienten) mit insgesamt mindestens 5 abgeschlossenen EMDR-Behandlungsabschnitten
  3. unter kontinuierlicher Supervision von mindestens 10 Stunden (Supervision für mindestens jede 4. Stunde) bei einer/einem von der KV anerkannten Supervisor/in mit Abrechnungsgenehmigung für EMDR.
  4. Für die EMDR-Fachkunde zählt nur die Supervision über die Ausbildungsinstitute des eigenen Richtlinienverfahrens.

Diese Zusatzqualifikation muss nach den Vorgaben der Psychotherapie-Vereinbarungen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten gemäß § 6 Psychotherapeutengesetz erworben werden. Die Genehmigung für die Durchführung der EMDR-Behandlung wird für das Psychotherapieverfahren erteilt, in dem die Voraussetzungen an die Qualifikation nachgewiesen wurden.

Die Bescheinigung für den Antrag auf Abrechnungsgenehmigung muss nun von einem Ausbildungsinstitut für VT, TP oder AP ausgestellt werden.

Unser Institut verhandelt mit VT-, TP- und PA-Ausbildungsinstituten mit dem Ziel, dass Bescheinigungen unseres Instituts in allen Bundesländern von der KV anerkannt werden, und hat inzwischen Kooperationen mit den Ausbildungsinstituten BFA in Berlin, mit dem IVAH in Hamburg, mit dem MAPP in Magdeburg und mit der APP Köln.