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Alle Rechte beim Institut für Traumatherapie Oliver Schubbe bzw. beim Autor.
 

Friederike Masz

Gewaltbeziehung - Was hält Sie/sie denn da bloß? (2009), aktualisiert 2017

Häusliche Gewalt kommt häufiger vor als wir denken. Schätzungsweise jede 4. Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt in einer Beziehung. Inwieweit Männer als Opfer betroffen sind, ist schwierig festzustellen, da hier das Tabu und die Dunkelziffer größer sind.

2008 wurden der Berliner Polizei 16382 Fälle von häuslicher Gewalt gemeldet, das sind fast 45 Vorfälle pro Tag. Darunter befinden sich auch wiederholte, über Jahre stattfindende Einsätze bei denselben Personen. In den letzten Jahren blieb die Zahl der Meldungen bei der Polizei in Berlin annähernd konstant. 2016 wurden 14655 Fälle von häuslicher Gewalt registriert, durchschnittlich fast 40 pro Tag. 71% der Opfer waren weiblich, 8 verloren dabei ihr Leben durch Mord oder Totschlag.

Außenstehende wundern sich, warum Betroffene oft jahrelang in einer von Gewalt geprägten Beziehung ausharren und warum manche immer wieder an gewalttätige Partner oder Partnerinnen geraten.

Im Folgenden vereinfache ich die Darstellung, indem ich von einem männlichen Täter und einem weiblichen Opfer ausgehe, in dem Wissen, dass es auch umgekehrt sein kann und natürlich auch homosexuelle Partnerschaften unter dem Phänomen der häuslichen Gewalt leiden.

Die verstärkte Illusion

Eine Partnerschaft durchläuft verschiedene Phasen. Am Anfang scheint alles in Ordnung, Gewaltausbrüche des Partners sind eine Ausnahme und scheinen durch die Umstände und Stress erklärbar, die liebevollen Seiten und auch die Zeit, in der der Partner normal reagiert, überwiegen. Es mag auch sein, dass die Gewalt erst dann auftaucht, wenn wichtige Schritte vollzogen werden, wie Zusammenziehen oder Heirat, das erste Kind, Rückkehr ins Berufsleben oder die Trennung.

Gewalt kommt in der Regel nicht täglich vor. Der Zyklus der Gewalt prägt das Geschehen, in der Phase des Spannungsaufbaus kann der Täter sich noch zurückhalten, Stress in der Beziehung und anderen Lebensbereichen wird aber nicht kompensiert, sondern verdrängt oder mit Suchtmitteln unter Kontrolle gebracht, solange, bis der Stresspegel zu hoch ist und Kleinigkeiten das Fass zum Überlaufen bringen.

Nach dem Gewaltakt ist eine Entlastung da und der Täter bereut sein Verhalten und verspricht, es nie wieder zu tun. Die Partnerin schöpft Hoffnung, da sie ihn auch als liebevollen Mann erlebt hat und bleibt. Mit der Zeit werden die Abstände zwischen den Gewaltausbrüchen kürzer und Männer versuchen, ihr Verhalten zu rechtfertigen. Sie suchen immer nach neuen Gründen, die Tat mit den Reaktionen der Partnerin zu entschuldigen und den Eindruck zu erwecken, sie hätte ihn zu dem Ausbruch gereizt. So kommen beide in eine Gewaltspirale hinein, aus der es keinen Ausweg zu geben scheint.

Neben finanziellen, kulturellen, religiösen und familiären Abhängigkeiten wird die Bindung an einen Täter oft mit dem Stockholm-Syndrom erklärt.

Die gefährliche Bindung

Dieses Phänomen wurde 1973 in Stockholm während eines Banküberfalls mit Geiselnahme beobachtet. 6 Tage lang waren mehrere Bankangestellte dem bewaffneten Täter ausgeliefert. Die Geiseln kooperierten mit dem Täter und behinderten die Befreiung durch die Polizei. Erstaunlich war auch, dass sich eine Geisel später in den Täter verliebte und alle sich für eine Aussetzung der Bestrafung oder Reduzierung des Strafmaßes einsetzten.

Die Konstruktion des Stockholm-Syndroms als besondere Erkrankung wird von vielen Fachleuten angezweifelt. Es bezieht sich auf eine Situation, in der die Gewaltsituation von längerer Dauer ist und ein enger Kontakt zwischen Opfern und Tätern besteht, der nicht nur negativ ist. Psychologinnen und Psychologen führen dies auf die enge Bindung während der Gefahrensituation, die Abhängigkeit der Geiseln von der Laune des Täters und Überlebensstrategien zurück. Hilflos ausgeliefert an einen bewaffneten und damit überlegenen Täter, hoffen Menschen, dadurch verschont zu werden, indem sie den Angreifer gnädig stimmen und sich ihm bedingungslos unterwerfen. Diese Hoffnung wird genährt, wenn sich der Täter in manchen Momenten auch respektvoll verhält und seine verletzliche Seite offenbart.

Auf der anderen Seite gibt es die Erklärung der Identifikation mit dem Aggressor, die Opfern hilft, eine Gefahr, der sie hilflos ausgeliefert sind, seelisch zu überleben. Denn so verrückt es klingt, die Ausweglosigkeit der Situation verringert sich für die Opfer durch das psychische Konstrukt, die Taten aus der Sicht des Akteurs erklärbar zu machen. Hierbei könnte das von der Hirnforschung neu entdeckte Spiegelneuron eine große Rolle spielen.

Spiegelneurone sind Bereiche im Gehirn, die Handlungen, Emotionen und auch Intentionen des Gegenübers mit ihren neuronalen Netzwerken abbilden und Empathie ermöglichen.

Die aufopferungsvolle Retterin

In einer intimen Beziehung mit einem Auf und Ab der Verhaltensweisen des Partners - einmal zeigt er Gewalttätigkeiten, ein anderes Mal vielleicht Scham über die begangene Tat und Verletzlichkeit, liegt es nahe, dass die Partnerin meint, sie könne dem Mann helfen.

Diese Vorstellung wird genährt durch mögliche Einsichten und Besserungswünsche des Täters in der Entspannungsphase, aber auch durch Vorwürfe an die Partnerin, sie habe durch ihr Verhalten zur Aggression beigetragen.

In einer Situation, in der die Partnerin ein unvereinbares Paradox zu bewältigen hat - am Ort, der ihrer Zuflucht und ihrem Schutz dienen soll, kann sie jederzeit grundlos angegriffen werden - und in einer intimen Beziehung, die Schutz und Liebe gewährleisten soll, kann sie von einem Moment auf den anderen gedemütigt und geschlagen werden - konstruiert die Psyche einen Ausweg. Sie belässt das Opfer in dem Glauben, es könne aktiv mit seinem Verhalten zu dem Frieden zu Hause beitragen. Und es mag Situationen geben, in denen es gelingt, durch Schweigen oder Unterwerfung weitere Aggressivitäten des Partners und eine Eskalation der Gewalt zu vermeiden. Eine betroffene Frau, die im 8. Monat schwanger war, schilderte, dass sie seit drei Monaten kein Wort mehr mit ihrem Mann gewechselt habe und so sich und ihr werdendes Kind schützen konnte.

Wenn die Frau mit Trennung droht, gesteht der Täter vielleicht, dass er ohne die Partnerin nicht leben kann. Manche drohen auch mit Selbstmord. Wenn der Mann berufliche oder finanzielle Sorgen, oder ein Suchtproblem hat, mag es sein, dass die Partnerin sich ihm überlegen fühlt, und Frauen wiegen sich dann in der Illusion, nur sie könnten den Partner retten. Sie überlegen immer neue Strategien oder Hilfsversuche, um den Mann zu einer Verhaltensänderung oder Therapie zu bewegen und verstricken sich mehr und mehr in Koabhängigkeit.

Der gespaltene Vater

In vielen Partnerschaften zeigt sich der Mann und Vater von zwei Seiten - zu den Kindern ist er liebevoll und aufmerksam, die Partnerin wird respektlos behandelt. Auch wenn die Kinder die Gewalt miterleben müssen oder auch ab und zu geschlagen werden, zögern viele Mütter, die Beziehung zu beenden. Sie meinen, kein Recht dazu zu haben, den Kindern den Vater zu nehmen und stellen ihr eigenes Glück hinten an.

Leider täuschen die liebevollen Kontakte des Vaters darüber hinweg, dass Kinder auch mittelbar, selbst wenn sie nicht Zeugen sind, die Ängste der Mutter erleben und dadurch traumatisiert werden. Sie kommen in einen unlösbaren Konflikt. Sie müssen erleben, dass sich die Mutter selbst nicht schützen kann, obwohl sie in der Regel Sorge für die Kinder trägt und sie erleben ohnmächtig mit, dass die Quelle der Gewalt von ihrem Vater ausgeht, den sie auch lieben.

Bleiben die Eltern bei anhaltender Gewalt zusammen, kann man beobachten, dass sie die Kinder polarisieren. Während einige Kinder sich auf die Seite der Mutter stellen und sich sogar bei einem Streit vor sie stellen, um sie zu schützen, ahmen die anderen den Täter nach, beschimpfen und demütigen die Mutter, die sie insgeheim verachten.

Den betroffenen Frauen fällt es dann noch schwerer, sich aus der Familie zu lösen und sich gegen ihre Kinder zu stellen, die die Seite des scheinbar Stärkeren und Überlegeneren unterstützen.

Manchmal entspricht die Wahrnehmung der Frau nicht der Realität. Eine Mutter hatte ihren Mann nach einem Gefängnisaufenthalt, den er wegen häuslicher Gewalt verbüßt hatte, wieder in ihre Wohnung aufgenommen. Der 11jährige Sohn schwänzte die Schule, aus Angst, der Mutter könnte in seiner Abwesenheit wieder etwas Schreckliches zustoßen.

Auf der anderen Seite gibt es Elternpaare, die so in ihre eigenen Probleme verstrickt sind, dass sie die Kinder vernachlässigen, bis hin zur Verwahrlosung.

Die grauenvolle Wiederholung

In Gesprächen erfährt man von den Betroffenen oft, dass sie selbst Opfer von Gewalt in der Kindheit waren und dass auch der Täter als Kind geschlagen wurde oder häusliche Gewalt gegenüber der Mutter mit ansehen musste.

Als Beispiele seien erwähnt: Die Frau hat sexuellen Missbrauch in der Kindheit erlebt, der Mann wurde als Junge von einem jähzornigen Vater regelmäßig verprügelt und in den Keller gesperrt. Die Frau wurde in einer Familie mit einem alkoholkranken Vater groß, der Mann als Kind von der Mutter, die sich wieder verheiraten wollte, in eine Pflegefamilie abgegeben.

Es sieht dann so aus, als würde alles wiederholt, was bei den Eltern und oft schon bei den Großeltern falsch gelaufen ist - und, als würde dies in der künftigen Generation so weiterlaufen, weil auch die Kinder und Enkel nichts Besseres kennen gelernt haben.

Das Phänomen der Wiederholung - sei es als Opfer immer wieder in gewaltträchtige Beziehungen oder Situationen hineinzurutschen oder als Täter immer wieder in unhaltbare Aggressionen auszubrechen - ist ein Merkmal der "komplexen posttraumatischen Belastungsstörung".

Dieser Begriff wurde geprägt von Judith Herman, einer amerikanischen Therapeutin, die mit Frauen arbeitete, die in der Kindheit von einem Angehörigen sexuell missbraucht worden waren. Folgende Bereiche werden durch das Erleben andauernder Gewalt in der Kindheit beeinträchtigt:

Die Regulation von Affekten und Impulsen
Ärger ist schwer zu kontrollieren, Aggressionen werden zum Teil gegen sich selbst gerichtet bis hin zu Selbstverletzungen, die Neigung zum Selbstmord ist vorhanden, es gibt Störungen in der Sexualität, nicht nur bei Opfern von sexueller Gewalt - und ein exzessives Risikoverhalten kann auftreten.
Aufmerksamkeit und Bewusstsein
sind gestört, es gibt Zeiträume, an die man sich nicht erinnert, unabhängig vom Alkoholkonsum, die Betroffenen schildern, dass sie neben sich stehen oder sich selbst und die Umgebung als fremd erleben.
Selbstwahrnehmung
Es gibt kein Selbstvertrauen noch eine gesunde Selbsteinschätzung. Betroffene fühlen sich schuldig, empfinden Scham, möchten sich so anderen nicht anvertrauen und isolieren sich oder bagatellisieren die Tat oder Gefahr.
Somatisierung
Als Kompensation für die Verdrängung von Gefühlen wie Wut und Angst entstehen Schmerzen, Magen-Darmprobleme und andere Beschwerden bis hin zu schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs.
Lebenseinstellungen
ähneln denjenigen von hoffnungslosen und machtlosen Kindern, die dem Leben hilflos ausgeliefert sind. Mit dem Verlust des Urvertrauens herrscht Verzweiflung, Resignation und Depression vor. Beziehungen zu anderen
beruhen auf Misstrauen. Es kommt, wenn überhaupt eine intime Beziehung zeitweise zustande kommt, zu Reviktimisierung und Viktimisierung, d.h. Opfer werden sich in Situationen wiederfinden, in denen sie wieder Opfer sind, oder sie machen andere Menschen zum Opfer.

Die gegenseitige Verstrickung

Noch komplizierter wird es, wenn man sich die Dynamik der Paarbeziehung anschaut. Beide haben in der Regel Gewalt in der Ursprungsfamilie als Kind erlebt. Im Augenblick des Erlebens werden beim Täter wie beim Opfer beide Anteile internalisiert, insbesondere dann, wenn sich der Prozess in der Kindheit wiederholt und die Überlebensstrategien sich chronifizieren. Das heißt, das Opfer erlebt nicht nur die Schmerzen, Ohnmacht und Hilflosigkeit, sondern gleichzeitig die Wut, Aggression und Entlastungsfunktion von Gewalt beim Täter. Und der Täter erlebt nicht nur seine eigene Ohnmacht und Ausweglosigkeit kurz vor der entlastenden Übersprungshandlung in einen aggressiven Ausbruch, sondern auch die Unterwerfung, den Totstellreflex und Reduktion von Schmerzempfindungen beim Opfer.

Menschen, die ständig Gewalt in der Familie erlebt haben, verlieben sich unbewusst in einen Menschen, der Ähnlichkeiten zu Personen dieser Familie aufweist und alte Traumata aktivieren kann. Dies wird unter anderem durch das Bindungshormon Oxytocin unterstützt, das bei Frauen stärker, bei Männern schwächer wirkt.

Beide haben in der Regel - hier grob vereinfachend dargestellt, denn das Innere eines Menschen organisiert sich nach einem Dauer-Trauma sehr komplex - einen Opferanteil und einen Täteranteil. Der Anteil, der nicht ins Selbstbild passt, wird ausgelagert und auf den Partner oder die Partnerin projiziert und dort verachtet und bekämpft.

Aufgrund des herrschenden Rollenbildes sind dies bei Männern eher der hilflose, sich selbstentwertende Anteil des Opfers und bei Frauen der mächtige, brutale, aggressive Teil des Täters.

In der Partnerschaft stößt diese Auslagerung und Projektion - die projektive Identifikation - auf einen verletzten Anteil im Partner oder der Partnerin, der durch die Erwartung des Gegenübers verstärkt oder ins Leben gerufen wird - die reziproke selffulfilling prophecy - die die Gewaltspirale immer wieder ankurbelt.

So ist es zu erklären, dass die Gewalt mit der Dauer der Beziehung nicht nur zunimmt, sondern dass es beiden schwer fällt, diese Hölle zu verlassen und gegen einen "unbekannten Himmel" einzutauschen.

Transgenerationale Traumata

Nur unvollständig erwähnt sei hier das Phänomen, dass Traumata auf nahestehende Angehörige, besonders Kinder, über Generationen übertragen werden können, gerade dann, wenn in der Familie darüber nicht gesprochen wurde oder daraus sogar ein Geheimnis oder Tabu gemacht wurde.

Das heißt, dass ein Mensch nicht persönlich ein Trauma erlebt haben muss, um traumatisiert zu werden und Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung zu entwickeln. Damit könnte sich auch die Häufigkeit der Gewalt in Familien erklären, deren Vorfahren Krieg, politische Verfolgung, Rassismus und andere von Menschen verursachte Gewalt erlebt haben.

Auswege

Als Ausweg aus dem Wiederholungszyklus der häuslichen Gewalt bietet sich eine Traumatherapie an. Sogar eine Beziehung, die auf Gewalt aufgebaut war, könnte eine Zukunft haben, wenn beide PartnerInnen zu einer Therapie und Paarberatung bereit wären. Leider sehen nur wenige Männer ein, dass sie an sich arbeiten müssen und vermeiden den ersten Schritt, an einem Antigewalt-Training teilzunehmen. Es ist zu vermuten, dass ihre Angst zu groß ist, ihre Fassade von Selbstschutz und ihr Bild von Männlichkeit aufzugeben und sich den Schrecken der Vergangenheit zu stellen.

Einen Versuch wert wäre auch der Einsatz von Homöopathie. Homöopathische Arzneimittel können die Therapie unterstützen und zusätzlich körperliche Symptome lindern. Viele Mittel zeigen Symptome von Gewalttätigkeit wie zum Beispiel Stramonium, der Stechapfel: Menschen, die dieses Mittel brauchen, schlagen um sich, wenn sie sich in die Enge gedrängt fühlen, oder Aurum, Gold - diese Menschen vertragen keinen Widerspruch und reagieren aggressiv.

Als Anlaufadressen für Trainingsgruppen seien das Berliner Zentrum für Gewaltprävention, Tel. 030/95 61 38 38 und die Beratung für Männer gegen Gewalt, Tel. 030/785 98 25 genannt.

Zusätzlich gibt es eine Beratung für Menschen, die stalken, (siehe unten) Stop-Stalking, Tel. 030/22 19 22 000.

Eine Traumatherapie ist allerdings nur dann sinnvoll und erfolgreich, wenn die KlientInnen und deren Kinder in Sicherheit leben. So mag es für viele Frauen unumgänglich sein, sich zu trennen. Von Seiten des Staats sind für den Schutz der Opfer polizeiliche und rechtliche Maßnahmen vorgesehen.

Polizei bei akuter Gefahr

Bei akuter Gefahr ist es notwendig, die Polizei unter Tel. 110 zu rufen. Viele Beamte und Beamtinnen in Berlin sind inzwischen zum Thema Häusliche Gewalt geschult. In jedem Polizeiabschnitt gibt es eine/n Beauftragte/n und für jede der 6 Direktionen eine Koordinatorin oder einen Koordinator für häusliche Gewalt, an die man sich im Zweifelsfall wenden kann. Wenn die betroffene Frau nicht mehr in der Lage ist, zum Telefonhörer zu greifen, können auch Nachbarn die Polizei informieren. Die Beamten sind allerdings auf die Aussage der Frau angewiesen, um weitere Maßnahmen zu treffen, es sei denn, die Verletzungen sind offensichtlich. Die Polizei hat das Recht, den Täter für 14 Tage aus der Wohnung zu verweisen und ihm ein Kontaktverbot zu Frau und Kindern auszusprechen. Die betroffene Frau erhält eine Durchschrift dieser Verfügung mit einem Aktenzeichen.

Möchte die Frau nicht allein in der Wohnung bleiben, suchen die Polizeibeamten und -beamtinnen einen Platz im Frauenhaus und begleiten sie und die Kinder dorthin, sofern sie freie Kapazitäten haben.

Manchmal ist die Angst der Frau zu groß, die Polizei zu rufen und den Täter anzuzeigen. Es ist möglich, bis zu drei Monate nach der Tat eine Anzeige bei einem beliebigen Polizeiabschnitt in Berlin zu erstatten, wenn sich Frau und Kinder in Sicherheit, z.B. in einem Frauenhaus, befinden.

Gewaltschutzambulanz und S.I.G.N.A.L. - Rechtssichere Dokumentation

Um sich alle Wege, wie z.B. eine Anzeige und gerichtliche Schritte, offen zu halten, sollte sich die Frau körperliche Verletzungen attestieren lassen. Sie kann dies bei ihrem Hausarzt oder in den Rettungsstellen des nächstgelegenen Krankenhauses veranlassen. Empfehlenswert ist allerdings eine rechtssichere Dokumentation.

Die Gewaltschutzambulanz der Charité in Berlin Mitte ist die beste Adresse, Anmeldung werktags unter Tel: 030-450 570 270. Dort kann auch eine Erstberatung von Mitarbeiterinnen der BIG Hotline erfolgen.

Zusätzlich bieten folgende Krankenhäuser eine Dokumentation nach S.I.G.N.A.L. Die MitarbeiterInnen in den Rettungsstellen sind zum Signal-Interventionsprogramm fortgebildet und unter dem Stichwort Signal bereit, Hilfestellung zu geben:

Arztpraxen im Modellprojekt "Medizinische Intervention bei Gewalt"/SIGNAL e. V. kann man bei der BIG Hotline Tel. 611 03 00 erfragen. Auch dort kann eine rechtssichere Dokumentation erstellt werden.

Traumaambulanz

Kurzfristige Hilfe bei posttraumatischen Belastungsstörungen findet man bei der Charité
Intensivierte Traumatherapie im Zentrum für Intensivierte Psychotherapie und Beratung (ZIPB)
St. Hedwigs-Krankenhaus
Große Hamburger Str. 5-11
10115 Berlin
Tel: 030-2311-1880

Eine Traumaambulanz für Kinder und Jugendliche, die bei häuslicher Gewalt als ZeugInnen oder Opfer immer mitbetroffen sind, findet sich in der Charité im Wedding:
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Tel: 030 - 450 566 229

Wer eine Traumatherapeutin oder einen Traumatherapeuten sucht, kann unter
www.gptg.eu nachschauen.
TherapeutInnen mit Kassenzulassung können unten auf der Seite durch den Filter "gesetzliche Krankenkassen" gefunden werden.

Weitere Schritte nach dem Gewaltschutzgesetz u.a.

Das Gewaltschutzgesetz wurde 2002 erlassen und bietet Betroffenen zivilrechtliche Möglichkeiten, sich gegen Täter und Täterinnen zu schützen.

Wenn die Frau entschlossen ist, sich zu trennen, hat sie die Möglichkeit, innerhalb der zwei Wochen der polizeilichen Wegweisung eine Wohnungszuweisung, eine Schutzanordnung und das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zu beantragen.

Diese sind Eilverfahren und der Antrag kann nach einer ausführlichen Beratung und Vorbereitung in einer der 5 Frauenberatungsstellen (siehe unten) bei dem zuständigen Familiengericht in Kreutzberg, Pankow, Schöneberg oder Köpenick gestellt werden.

Frauen, die wenig Geld haben, können einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und brauchen nichts zu bezahlen.

Wohnungszuweisung (Gewaltschutzgesetz, §2)

Fühlt die Frau sich stark genug, in der Wohnung zu verbleiben und ist sie in der Lage, die Miete zu finanzieren, auch mit Hilfe vom Jobcenter, kann sie eine Wohnungszuweisung beantragen. Eine Wohnungszuweisung bedeutet, dass die Frau das Recht hat, in der Wohnung für mindestens ein halbes oder ein Jahr zu verbleiben. Dem Täter wird verboten, die Wohnung zu betreten oder sich in der Nähe aufzuhalten, selbst wenn er der Hauptmieter ist. Die Entscheidung über eine Wohnungszuweisung bedarf immer einer Anhörung von beiden Seiten. Der Richter oder die Richterin wird den Termin so schnell wie möglich, meist innerhalb von einer Woche, vereinbaren. Wird dem Antrag stattgegeben, kann der Täter unter Polizeischutz seine Sachen holen und muss sich eine andere Unterkunft suchen.

Schutzanordnung (Gewaltschutzgesetz, §1)

Darüber hinaus kann die Betroffene eine Schutzanordnung beantragen, dies bedeutet ein generelles Kontaktverbot für mindestens ein halbes Jahr. Dem Mann wird unter Androhung von Geld- oder Gefängnisstrafe untersagt, die Frau anzurufen oder andere Kommunikationsmedien zu benutzen und muss sich von der Wohnung und dem Arbeitsplatz fernhalten. Sollte er die Frau zufällig auf der Straße treffen, muss er sofort einen Abstand von 50 m einhalten. Sind die Tatbestände eindeutig, kann der Richter oder die Richterin dem Antrag noch am selben Tag stattgeben und die einstweilige Verfügung wird sofort dem zuständigen Gerichtsvollzieher zur Zustellung übergeben. Die Frau erhält eine Zweitschrift und kann damit den zuständigen Polizeiabschnitt informieren.

Aufenthaltsbestimmungsrecht (§ 1631 BGB)

Besteht ein gemeinsames Sorgerecht und könnte der Streit auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden, kann die Frau das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder beantragen, was besonders dann notwendig ist, wenn der Mann droht, die Kinder zu entführen.

Stalking (§ 238 Strafgesetzbuch)

Ist seit 2007 ein eigener Straftatbestand und beinhaltet ständige Anrufe, Verfolgen, Drohen und Verleumden, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Körperverletzungen. Stalking kommt nach Trennungen vor, zum Beispiel, wenn ein Partner sich abgelehnt und gekränkt fühlt und meint, sich rächen zu müssen oder wenn er meint, ohne den anderen nicht mehr leben zu können, was bis zu einer Wahnvorstellung ausarten kann. Eine kostenlose Beratung dazu gibt Opfern und TäterInnen Stop-Stalking, Tel. 030/22 19 22 000.

Beratung und Rechtsberatung

Betroffene Frauen können sich telefonisch bei der BIG Hotline bei häuslicher Gewalt unter der Nummer 030/611 03 00 täglich von 8 bis 23 Uhr anonym und unverbindlich beraten lassen. Darüber hinaus können Frauen in einer der 5 Beratungsstellen persönliche Gespräche führen oder dort eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Für Frauen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, gibt es die Möglichkeit einer Konferenzschaltung mit einer Dolmetscherin oder auch Beraterinnen mit Migrationshintergrund, die verschiedene Sprachen sprechen.

Die Beratungsstellen befinden sich in
Neukölln, Frauentreffpunkt, Tel. 030/622 22 60
Mitte, Frauenraum, Tel. 030/448 45 28,
Schöneberg, Tara, Tel. 030/78 71 83 40
Weissensee, Bora, Tel. 030/927 47 07 und in
Zehlendorf, Interkulturelle Initiative, Tel. 030/80 19 59 80.

Fühlt sich die Frau beim Gang zum Familiengericht unsicher oder braucht sie eine Dolmetscherin, kann sie bei der BIG Hotline nach einer Begleitung fragen - genannt mobile Intervention.

Betroffene Männer finden Unterstützung bei der Männerberatung Berlin, Tel. 030/49 91 68 80 und der Opferhilfe, Tel. 030/395 28 67

Schutzunterkünfte

Frauenhäuser
6 Frauenhäuser in verschiedenen Bezirken Berlins nehmen Frauen und Kinder Tag und Nacht auf. Der Aufenthalt ist kostenlos und die Adressen sind geheim. Betroffenen Frauen wird ein Treffpunkt genannt, von dem aus sie abgeholt werden.
Wo es freie Plätze gibt, erfährt frau über die BIG Hotline Tel. 030/611 03 00.
Schafft eine Frau es aus unterschiedlichen Gründen nicht allein, ins Frauenhaus zu fahren, kann sie bei der BIG Hotline um Hilfe bitten.
Leider wird eine Schutzwohnung für Männer nicht vom Senat finanziert.

Zufluchtswohnungen
Zusätzlich zu den Frauenhäusern gibt es Zufluchtswohnungen. Hier muss die Kostenübernahme durch einen Träger wie das Jobcenter oder Eigenbeteiligung vor dem Einzug geregelt werden. Die Wohnungen sind über ganz Berlin verteilt und möbliert. Es gibt größere Wohnungen, wo Frauen und Kinder in einer Wohngemeinschaft leben können, und auch Einzelwohnungen.
In den Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen können Frauen und Kinder solange wie nötig bleiben. Hilfe gibt es von den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser oder Zufluchtswohnungen, eine Perspektive zu finden und letztendlich wieder in Sicherheit in einer eigenen Wohnung zu leben.

P.S. Stand der Informationen über Hilfseinrichtungen in Berlin ist der November 2017, Änderungen sind möglich. Aktuelle Informationen sind über die BIG Hotline zu erfragen. Hilfseinrichtungen in anderen Bundesländern findet man im Online Beratungsführer www.dajeb.de.

Literaturhinweise

Buskotte, Andrea: Gewalt in der Partnerschaft. Patmos Verlag, Düsseldorf 2007

Herman, Judith: Die Narben der Gewalt. Traumatische Erfahrungen verstehen und überwinden. Junfermann Verlag, Paderborn 2006

Kavemann, Barbara, Kreyssig, Ulrike (Hrsg.): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006

Morgan Raffaeli, Ruth: Wenn die Liebe zur Hölle wird. Wolfgang Krüger Verlag, Frankfurt am Main 1999

Ohms, Constance (Hg.): Mehr als das Herz gebrochen. Gewalt in lesbischen Beziehungen. Orlanda Frauenverlag, Berlin 1993

Peichl, Jochen, Destruktive Paarbeziehungen. Verlag Klett-Cotta, Stuttgart 2008

Peichl, Jochen: Innere Kinder, Täter, Helfer & Co. Ego-State-Therapie des traumatisierten Selbst. Theorie und Praxis. Verlag Klett-Cotta, Stuttgart 2007

Watkins, J.G. und H.H.: Ego States.Theorie und Therapie. Carl-Auer-Systeme-Verlag, Heidelberg 2003

Verfasserin
Friederike Masz
Heilpraktikerin,
Traumatherapie, Craniosacraltherapie und Coaching
Paarberatung und Therapie bei häuslicher Gewalt
Mainzer Str. 27
10715 Berlin
Tel: 030/41 70 59 27
www.traumatherapie-berlin.net