Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Abschluss-Zertifikaten, den Anforderungen für die Brainspotting-Supervision und den Fortbildungseinheiten.
Das methodenintegrierte Curriculum entspricht den Richtlinien der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) und schließt mit dem Zertifikat "Spezielle Psychotraumatherapie (DeGPT)" ab.
Zur Zertifizierung sind zwei Unterrichtseinheiten (UE) Einzel-Videosupervision zu absolvieren.
Hinweis: Seit dem 1.1.2022 gilt das aktuelle DeGPT-Curriculum. Wer das Curriculum davor begonnen hatte, konnte das Zertifikat übergangsweise auch noch nach den alten Kriterien erwerben. Die DeGPT hat die Übergangszeit zum 31.12.2023 beendet, so dass jetzt für alle die neuen Kriterien gelten.
Aktuelle Anforderungen finden Sie im Merkblatt:Merkblatt Abschlusszertifikat 8-teiliges Curriculum mit Vertiefung.
Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist die Teilnahme an den Veranstaltungen möglich und wird bescheinigt. Wir weisen darauf hin, dass die DeGPT ein eigenes KJP-Curriculum entwickelt hat.
Das EMDR-Abschlusszertifikat erhalten sie nach
• 40 Stunden Theorie der Traumabehandlung und EMDR (im dreiteiligen EMDR-Kurs enthalten)
• 40 Behandlungseinheiten Einzeltherapie mit mindestens 5 abgeschlossenen EMDR-Behandlungsabschnitten
• 10 Stunden EMDR-Supervision bei einem Supervisor eines staatlich anerkannten Ausbildungsinstituts
Wenn Sie eine EMDR-Ausbildung mit dem Ziel besuchen, die EMDR-Abrechnungsgenehmigung der KV zu erhalten, lesen Sie bitte folgende Informationen.
Sie suchen eine Supervisorin für Ihre Brainspotting-Ausbildung oder Praxis? Hier finden Sie eine Übersicht zertifizierter Kolleginnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Deutschland:
Edeltraud Beck, Tomris Grisard, Achim Grube, Konstanze Hacker, Andrea Iff-Kamm, Dr. med. Christian Knorr, Birgit König, Cäcilie Koßmann, Ingeborg Krüger-Lucan, Dr. med. Otfried Mang, Detlef Meyer, Dr. med. Birgit Pätzold, Alexander Reich, Simone Schneider, Oliver Schubbe, Angelika Schulz, Sabrina Steffen, Brigitte Turczer, Constanze Wieland-Horn.
Österreich:
Dr. phil. Kurt Arnezeder, Mag.ª Almut Dietrich, Dr. phil. Herta Hoffmann-Widhalm, Dr. Birgitta Hadatsch-Metz, Mag. Andreas Kollar, Dr. Caroline Kunz, Mag. Dr. Damir Lovric, Dr. Karin Neumann, Mag.ª Luitgard Peer, Mag.ª Ursula C. Reischer, Mag.ª Christiana Schnitzhofer, Mag.ª Romana Tripolt, Mag. Thomas Weber.
Schweiz:
Anna Hirsch Campbell, lic. phil., Rita Hurni, Marcus Klingenberg, Dr. med. Christa Ludwig, Ursula Marti, lic. phil., Dr. med. Heike Tomalak, Dr. med. Jane Wyler-Harper.
Hinweis für KV-Vertragstherapeuten und angestellte Psychotherapeuten: Zum Erhalt des Honorarsatzes müssen innerhalb von 5 Jahren 250 FE bei der Psychotherapeutenkammer nachgewiesen werden, um z. B. bei der KV ihren Honorarsatz aufrecht zu erhalten. Häufig gestellte Fragen an die PTK zur Fortbildungs- und Nachweispflicht.
Übersicht Fortbildungseinheiten pro Veranstaltung:
• Seminarwochenende: 16–17 FE
• Zweieinhalbtägiges Seminar: 21–22 FE
• Dreitägiges Seminar: 23–24 FE